Mag. Ulrike Maria Veronik-Pongratz

  • Rechtsanwältin
  • Mediatorin
  • Verteidigerin in Strafsachen
  • Akademische Medienfachfrau
  • Treuhänderin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
  • Aufsichtsrätin

Kontakt

 A-8552 Eibiswald 3

+43 650-74 173 74
[email protected]

Telefonzeiten: 
Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr
Besprechungstermine können individuell vereinbart werden.

Meine Tätigkeitsfelder

Scheidungsrecht und Familienrecht

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  • Scheidungsrecht
  • Obsorge, Kontaktrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Abwicklung eheliches Aufteilungsverfahren
  • Gewaltschutz (Zivilrecht- und Strafrecht)

Erbrecht samt Vorsorge

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  • Errichtung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Abwicklung von Verlassenschaften im Eingabeweg
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

Vertragsrecht

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  • Erstellung von Verträgen (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Übergabsvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag etc.)
  • Vorausvereinbarung / Ehepakt sowie Vertragsprüfung
  • Treuhandabwicklung

Zivilrecht und Prozessführung

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  • Schadenersatz
  • Gewährleistung
  • Besitzstörung
  • Grenzstreitigkeiten
  • Nachbarrecht
  • Bankenrecht
  • Abwicklung Verkehrsunfälle

Mediation

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Außergerichtliche Konfliktlösung im 

  • Familien-, 
  • Wirtschafts- und 
  • Nachbarschaftsrecht

Infoblog

Die einvernehmliche Scheidung - der schnellste und kostengünstigste Weg 

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Ist ein Ehepaar seit mindestens einem halben Jahr getrennt (d.h. nicht, dass das Paar getrennt leben muss), und sehen die Partner ihre Ehe als unheilbar zerrüttet an, können sie gemeinsam die einvernehmliche Scheidung vor Gericht beantragen. Die Ehepartner müssen sich über die Scheidung und ihre Folgen einig sein.

Die Scheidungsvereinbarung der Eheleute muss eine Einigung über folgende Punkte enthalten:

  • die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bzw. der Schulden
  • die gegenseitigen unterhaltsrechtlichen Ansprüche
  • gegebenenfalls die Obsorge für die gemeinsamen Kinder
  • gegebenenfalls die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern
  • gegebenenfalls die Regelung über die Ausübung des Kontaktrechts (früher: Besuchsrecht) zu gemeinsamen Kindern


Heute sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, wenn sie minderjährige Kinder haben, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen.

Eine Scheidung ist ein bedeutsamer Schritt, der nicht zuletzt auch zahlreiche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht – eine genaue Beratung ist daher im Vorfeld unerlässlich.

Ehepakte, Schenkungen, Ehevertrag

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Für den Fall, dass die Eheleute Ehepakte geschlossen haben, ist deren Schicksal in § 1266 ABGB geregelt: In Analogie dazu kann nach einer Ehescheidung der schuldlose oder gleichschuldige Ehegatte auch Schenkungen zurückfordern, die unter der Voraussetzung gemacht wurden, die Ehe werde Bestand haben.

Eine Vorwegvereinbarung über die wichtigsten vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen kann in einem Ehevertrag vorgenommen werden.

Was passiert mit dem Nachnamen nach der Scheidung?

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Wird die Ehe aufgelöst, behält grundsätzlich jeder Ehegatte seinen Namen. Insbesondere kann kein Ehegatte den anderen auffordern, wieder seinen vor der Ehe geführten Namen anzunehmen. Es.steht aber jedem Ehegatten frei, dies zu tun.

Team

Marlies Sakl,
Klienten-, Fristen- und Terminkoordination,
Postbearbeitung

Katharina Wildoner,
studentische 
Mitarbeiterin

Roswitha Koinegg,
Buchhaltung

Manuela Oswald,
Schriftverkehr,
Termin- und Fristenverwaltung,
Grundbuch und Exekutionsführung

Luna,
Kanzleihund

Anfahrt

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Parkplätze im Innenhof sind vorhanden!